Honorarsätze
Alle Angaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen Je Stunde 65,00 €, Reisekosten 0,30 € je Kilometer, incl. Fahrzeit. Bei erstmaligem Vortrag wird eine Vorbereitungszeit von einer Stunde zur Individualisierung des Vortragsinhalts und der Handouts auf den Auftraggeber berechnet. Die Handouts können auf Wunsch gegen Berechnung von uns kopiert werden.
Berater in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschriften des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Erstellung und Aktualisierung der notwendigen Unterlagen
- Beratung bei der Erstellung der notwendigen Datenschutzerklärung
- Beratung bei der Umsetzung der DSGVO ohne WEB und/oder IT
- Analyse und Optimierung der Maßnahmen zur Informationssicherheit
- Festlegung und Umsetzung der notwendigen technisch organisatorischen Maßnahmen
- Analyse und Optimierung der Zusammenarbeit mit externen (IT)-Dienstleistern
- Analyse und Optimierung von Auftragsdatenverarbeitungsverhältnissen
- Analyse und Optimierung der internen Organisation
- Auskunftserteilung gemäß Artikel 15 DS-GVO
Je Stunde vor Ort 85,00 €, Remote 65,00 €, Reisekosten 0,30 € je Kilometer, incl. Fahrzeit.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
- Analyse, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen in den Bereichen Datenschutz, Datensicherheit, Datensicherung und IT/TK-Infrastruktur zur Sicherstellung der Sicherheit aller Firmendaten und Anwendungen entsprechend den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Kontrolle externer (IT)-Dienstleister
- Prüfung erbrachter Leistungen hinsichtlich Notwendigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit
- Rechnungsprüfung
Je Stunde vor Ort 85,00 €, Remote 65,00 €, Reisekosten 0,30 € je Kilometer, incl. Fahrzeit.
Externer Datenschutzbeauftragter
- Erledigung der Aufgaben gemäß Artikel 39 DSGVO und § 7 BDSG n.F., u.a.:
- Erledigung des Mailverkehrs unter datenschutz@xxx.xxx, Bearbeitung der Anfragen (bis 1 Stunde p.M.)
- Überwachung und Anpassung der internen Vorschriften an die Entwicklung der Vorschriften und die Rechtsprechung
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
Monatspauschale bis 20 Beschäftigte 60,00 €, bis 50 Beschäftigte 80,00 €, bis 100 Beschäftigte 100,00 €, bei mehr Beschäftigten nach Vereinbarung, je Stunde vor Ort 85,00 €, Remote 65,00 €, Reisekosten 0,30 € je Kilometer, incl. Fahrzeit.
Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit
- Tätigkeit als Internationaler Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit in allen Aspekten des Sachverständigenwesens
Honorare für Sachverständigenleistungen und Nebenkosten
Privatauftrag Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen an die jeweils beauftragten Leistungen werden für private Auftraggeber folgende Vergütungen benannt:
Honorar Untergrenze: Stundensatz ab 135,– € Obergrenze: Tagessatz bis 2.500,– €
Nebenkosten Es fallen zusätzliche Aufwendungen an, z.B. für:
- Fahrtkosten PKW je km / DB / Leihwagen / Taxi / Flugzeug
- Schreibgebühren, Kopien, Fotografien
- Porti, Telefon- und Faxkosten, Onlinekosten
- Übernachtungskosten und Spesen
- Fremdleistungen (z.B. Laborrechnung)
Die Höhe der Nebenkosten ist mit dem Auftragnehmer individuell abzustimmen oder es gelten die gesetzlichen Regelungen als vereinbart.
Gerichtsauftrag Gerichtliche Beauftragung wird bundeseinheitlich nach JVEG honoriert.
Nebenkosten Obige Aufwendungen nach Regelung JVEG
Bankauftrag: wie Privatauftrag
Behördenauftrag/Staatsanwaltschaft: wie Gerichtsauftrag
Forschungsauftrag: wie Privatauftrag
Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüferauftrag: wie Privatauftrag
Versicherungsauftrag: wie Privatauftrag
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